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Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen
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Datenschutz für kleine Unternehmen, schlank gelöst
Ab 20 Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten am Computer arbeiten, brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten – Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeitende zählen mit. Je nach Tätigkeit kann die Pflicht auch schon früher greifen.
Für kleine Unternehmen gibt es schlanke Pakete: Benennung, Vorlagen, Jahresbericht und ein fester Ansprechpartner für Fragen. Auch ohne Pflicht kann ein externer DSB sinnvoll sein, denn die DSGVO gilt für jedes Unternehmen.
- Schlanke PaketeBenennung, Vorlagen und Beratung bei Fragen – ohne Full-Service-Aufpreis.
- Pflicht klärenZählen Sie richtig: Teilzeit, Azubis und freie Mitarbeitende zählen mit.
- Einzelunternehmen & KleinbetriebeAuch ohne Benennungspflicht DSGVO-sicher arbeiten.
Häufige Fragen
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
In Deutschland in der Regel, sobald mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Größe gilt die Pflicht unter anderem, wenn besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten in großem Umfang verarbeitet werden oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.
Brauche ich als Einzelunternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Meist nicht, solange keine Sonderfälle wie die umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten vorliegen. Die übrigen Pflichten der DSGVO gelten trotzdem, etwa Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis und Verträge zur Auftragsverarbeitung.
Was kostet der Vergleich?
Nichts. Der Vergleich ist für Unternehmen kostenlos und unverbindlich. Wir erhalten eine Provision von den Anbietern, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auf die Angebotspreise hat das keinen Einfluss.