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Datenschutzbeauftragter für Kanzleien
Bis zu drei Angebote zertifizierter Datenschutzbeauftragter für Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien – kostenlos und unverbindlich.
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Datenschutz in der Kanzlei: darauf kommt es an
Kanzleien verarbeiten vertrauliche Mandantendaten. Ab 20 Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Ein externer DSB ist dabei ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bei der Auswahl berücksichtigen wir Ihre Branche: Sie erhalten Angebote von Anbietern, die zu Ihrer Größe und Ihren Anforderungen passen. Die typischen Datenschutzthemen in der Kanzlei:
- BerufsgeheimnisMandantendaten unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
- beA & KommunikationElektronisches Postfach, E-Mail-Verschlüsselung und Videokonferenzen.
- DienstleisterKanzleisoftware, Cloud und Schreibdienste mit Vertraulichkeitsvereinbarung.
Häufige Fragen
Darf ein externer DSB Mandantendaten einsehen?
Ja. Externe Dienstleister, die an der Berufsausübung mitwirken, dürfen Zugang erhalten, wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Ein seriöser Anbieter regelt das im Vertrag.
Wie läuft der Vergleich ab?
Sie beantworten fünf kurze Fragen zu Unternehmensgröße, Bundesland, Branche und Bedarf. Wir wählen bis zu drei passende, zertifizierte Anbieter aus, die sich in der Regel innerhalb von zwei Stunden (werktags) mit einem Angebot melden. Sie vergleichen und entscheiden frei.
Was kostet der Vergleich?
Nichts. Der Vergleich ist für Unternehmen kostenlos und unverbindlich. Wir erhalten eine Provision von den Anbietern, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auf die Angebotspreise hat das keinen Einfluss.